AGB FÜR LANDAUSFLÜGE & ZUSATZLEISTUNGEN

AGB für die Online-Buchungen von Zusatzleistungen als PDF zum Download (Stand: Februar 2020)

AGB für die Online-Buchungen von Landausflügen als PDF zum Download (Stand: Februar 2020)

 

AGB für Online- Buchungen von Landausflügen

Für Ihre Landausflüge sollen Ihnen die folgenden Bedingungen und Hinweise helfen, Ihre Landausflüge vorab zu organisieren und anschließend gut informiert zu genießen. Rechtlich schließen Sie einen Vertrag mit MSC Cruises S.A. (im folgenden „MSC Cruises“ oder „MSC“ genannt) über eine Geschäftsbesorgung. MSC hilft Ihnen bei der Buchung Ihrer Landausflüge. Mit diesen Ausflugsbedingungen möchten wir die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages näher regeln und Ihnen zugleich einen Überblick über die üblichen Bedingungen Ihrer lokalen Ausflugsveranstalter geben. Die detaillierten Geschäftsbedingungen der einzelnen Ausflugsveranstalter sind, soweit diese solche Bedingungen eingeführt haben, an Bord am Ausflugsschalter auf Anfrage jederzeit einsehbar.

I. Veranstalter der Landausflüge und Haftung
Das Ausflugsprogramm haben wir gemeinsam mit unseren renommierten Agenturen in den Zielgebieten für Sie sorgfältig zusammengestellt. Die Durchführung liegt jedoch ausschließlich in den Händen der örtlichen Agenturen, die als Veranstalter der Ausflüge Ihre alleinigen Vertragspartner sind. MSC Cruises ist lediglich Vermittler der Ausflüge, um Ihnen ein Höchstmaß an Service und Bequemlichkeit bei der Auswahl und der Buchung Ihres gewünschten Landprogrammes zu gewährleisten und haftet daher nicht für die Durchführung der vermittelten Ausflugsbuchung. Art und Umfang der Haftplicht- und Unfallversicherung der lokalen Agenturen entsprechen der jeweiligen Gesetzgebung vor Ort und können daher stark variieren und auch erheblich von üblichen deutschen Versicherungsstandards abweichen. MSC Cruises arbeitet nur mit solchen örtlichen Veranstaltern zusammen, die einen hochwertigen Versicherungsschutz nachweisen können. Eine Liste der Ausflugsveranstalter sowie deren jeweilige Geschäftsbedingungen sind an Bord am Ausflugsschalter jederzeit einsehbar.

II. Allgemeines
Wenn Sie sich an Bord auf die jeweiligen Häfen einstimmen möchten, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Informationsfilme, Hafeninfos in besonderen Informationsveranstaltungen und ein TV Kanal mit Präsentation des Ausflugsprogrammes sowie Aushänge und Ausflugspräsentationen unserer MSC Ausflugsbetreuer. Vor Reisebeginn finden Sie das gesamte Ausflugsprogramm ausführlich beschrieben hier auf unserer Website.  

III. Buchung der Ausflüge

Ihre gewünschten Ausflüge können Sie bis kurz vor Reisebeginn auf buchen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Teilnehmerzahl auf vielen Ausflügen limitiert ist und für die Buchung an Bord dann gegebenenfalls keine freien Plätze mehr zur Verfügung stehen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihre Lieblingsausflüge schon vor Reisebeginn online zu buchen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Anforderungsprofile der jeweiligen Tour im Hinblick auf Fußweg- und Wanderweglängen, Alters-, Gewichts- oder Größenbeschränkungen oder eine bestimmte körperliche Fitness. Für einige Ausflüge verlangen die örtlichen Veranstalter die Unterzeichnung eines speziellen Haftungsformulars (z.B. bei Tauch- und Schnorchelausflüge, Zipline Touren oder Fahrten mit einem ATV).

IV. Zahlung der Ausflüge
Alle Preise sind in Euro angegeben. Für die Bezahlung der online gebuchten Landausflüge können wir ausschließlich gültige Kreditkarten akzeptieren, der gesamte Betrag ist sofort fällig. Der Kauf gewährleistet eine verbindliche Reservierung Ihres gebuchten Ausflugs. Sie erhalten über Ihre gebuchten Landausflüge eine gesonderte Bestätigung Ihrer Buchung nebst Zahlungsnachweis per E-Mail. Wir gehen dabei davon aus, dass die E-Mail-Adresse, die Sie uns bei der Buchung angegeben haben, korrekt ist und Sie sich über die Risiken der Nutzung dieser Kommunikationsform für Ihre Verträge bewusst sind. Die Tickets werden Ihnen dann auf Ihre Kabine zugestellt. An Bord gebuchte Ausflüge werden immer über Ihr Bordkonto abgerechnet. Der Reiseanmelder ist für alle angemeldeten Personen direkter Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten für die mitangemeldeten Reiseteilnehmer.

V. Rücktritt/Umbuchung von Ausflügen
Stornierungen oder Umbuchungen können über diese Website, das Service Center oder an Bord vorgenommen werden.
Die Stornierung oder Umbuchung der gebuchten Landausflüge kann bis 2 Tage vor Abreise kostenfrei über die Webseite oder das Service Center vorgenommen werden. In diesem Fall werden stornierte Leistungen der bei Buchung hinterlegten Kreditkarte gutgeschrieben.

Stornierungen oder Umbuchungen an Bord sind bis 48h vor Beginn des Ausfluges kostenfrei möglich. Ausgenommen sind Ausflüge mit Flügen, Zügen, Sonderevents, Landausflüge mit Hotelübernachtung und private Arrangements. Bitte berücksichtigen Sie, dass an Bord stornierte Leistungen ausschließlich über das Bordkonto gutgeschrieben werden, unabhängig davon, ob der Ausflug im Vorwege über die Website oder das Service Center gebucht wurde.

VI. Mindest- und Maximalteilnehmerzahlen
Bei einigen Ausflügen ist das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl Voraussetzung, dies gilt insbesondere bei Ausflugsprogrammen die in speziellen Sprachen durchgeführt werden. MSC Cruises als Vermittler und die verantwortliche Ausflugsagentur als Ihr Vertragspartner behalten sich daher das Recht vor, einen Ausflug bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Wir werden Sie darüber frühzeitig informieren so dass Sie die Möglichkeit haben andere alternativ angebotene Ausflüge zu wählen. Sollten Sie keine Alternative aus unserem umfangreichen Ausflugsangebot finden, schreiben wir Ihnen den Rückerstattungsbetrag unverzüglich gut. Bei Preisdifferenzen zu einem alternativ gewählten Ausflug erstatten wir Ihnen die Preisdifferenz bzw. belasten Ihr Bordkonto mit dem Mehrpreis.

Bei fast allen Ausflügen ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Die Anmeldungen berücksichtigen wir in der Reihenfolge des Eingangs. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir Ihre Anmeldung nicht mehr annehmen können, sollten bestimmte Ausflüge ausgebucht sein. Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend die Vorausbuchung Ihrer gewünschten Lieblingsausflüge. Ansonsten beraten wir Sie gerne hinsichtlich Alternativen.

VII. Kinderermäßigung
Kinder unter zwei Jahren können kostenlos an den Ausflügen teilnehmen, haben aber keinen Anspruch auf einen Sitzplatz. Die Teilnahme erfolgt in diesen Fällen auf eigene Gefahr und auf Verantwortung der Eltern und Erziehungsbeauftragten.
Im Alter von 2 bis 11 Jahren gibt es bei fast allen Ausflügen Kinderermäßigungen. Auf bestimmten Ausflügen ist jedoch ein Mindestalter aus sicherheitsrelevanten Gründen vorgeschrieben, so dass Kinder und Jugendliche nicht oder erst ab einem bestimmten Alter an diesen Ausflügen teilnehmen dürfen. Hinweise hierauf finden Sie in der ausführlichen Tourbeschreibung.

VIII. Leistungen
Alle Beförderungsleistungen, Besichtigungen, Führungen und Eintrittsgelder sind bei allen Ausflügen im Preis enthalten, sofern dies vom örtlichen Veranstalter nicht anders im Programm ausgeschrieben ist. Die Verpflegung mit Getränken und/oder Speisen wird – sofern vorgesehen – vom örtlichen Veranstalter im Programm ausgewiesen. Bei Mahlzeiten bitten wir zu berücksichtigen, dass diese oft nach örtlichen Gegebenheiten ausgesucht werden und daher häufig regionale Küche und Spezialitäten repräsentieren. So lernen Sie zugleich Land und Leute authentisch kennen. Bitte beachten Sie, dass die Qualität und Auswahl an Speisen und Getränken von dem bekannten Standard und Angebot an Bord abweichen kann.

IX. Beachtung lokaler Gepflogenheiten und Vorschriften
Unsere Ausflugsprogramme bieten Ihnen vielfältige Möglichkeiten einen fremden Kulturkreis hautnah zu erleben. In einigen Ländern ist es üblich, im Rahmen organisierter Ausflüge lokale Märkte oder kunsthandwerkliche Bazare und Läden zu besuchen, dies gehört zum Kennenlernen ebenso dazu wie die Möglichkeit mit Hilfe Ihres Reiseleiters Souvenirs zu erwerben. Bitte begegnen Sie den Menschen vor Ort unvoreingenommen und respektieren Sie bitte die jeweiligen Sitten und Gebräuche. Dies gilt insbesondere für eine der Religion und dem kulturellen Erwartungshorizont des Gastlandes angemessene Bekleidung.

X. Reiseleitung und sorgfältige Auswahl der Transportmittel
Der örtliche Veranstalter bemüht sich bei allen Ausflügen mit entsprechender deutschsprachiger Durchführung um geeignete lokale deutschsprachige Reiseleiter, die jedoch in manchen Zielgebieten gar nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Ihre Erwartungshaltung an die Beherrschung der deutschen Sprache sollte insoweit die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen. In diesem Fall werden die Ausflüge nach Möglichkeit zusätzlich von MSC Reisebegleitern mitgeführt. Die Beförderung und die gewählten Busse und anderweitigen Transportmittel und Fahrzeuge entsprechen dem jeweiligen Landesstandard. Die örtlichen Veranstalter sorgen dafür, dass Sie es so angenehm wie möglich haben. Ihre örtlichen Reiseleiter freuen sich natürlich immer über Ihr Lob und Ihre Anregungen – und, wenn Sie mit der Leistung besonders zufrieden waren, auch über Trinkgeld.

XI. Klima und Kleidung
Zum Klima vor Ort informieren Sie sich bitte in unseren Hinweisen zum jeweiligen Hafen sowie in den Ausflugsbeschreibungen und beachten bitte den Wetterbericht in Ihrer Bordzeitung. Eine Jacke oder einen Pullover sollten Sie auf jeden Fall im Gepäck haben, da gerade auch in warmen Gegenden Busse und Gebäude oft klimatisiert sind. Tragen Sie festes und bequemes Schuhwerk mit einer rutschfesten Sohle für Wanderungen, Stadterkundungen und die Besichtigung von Ausgrabungsstätten. Beachten Sie unbedingt die individuellen Kleidungshinweise in den jeweiligen Ausflugsbeschreibungen. Sonnencreme, Sonnenbrille und gegebenenfalls eine Kopfbedeckung gehören ebenso wie Wasser oder andere Getränke zu Ihrer persönlichen Standard Ausflugsausrüstung. So Sie tagsüber Medikamente benötigen, vergessen Sie diese nicht auf Ihrer Kabine.

XII. Gesundheitshinweise
Für die Ausflugsziele gelten die generellen Gesundheitshinweise und -empfehlungen aus dem aktuellen MSC Katalog. Seien Sie besonders vorsichtig bei Eiswürfeln, Trinkwasser, wärmeempfindlichen Speisen und beim Baden in unbekannten Gewässern, im Meer ebenso wie in Binnengewässern. Wenn Sie an einem Ausflug mit Wassernähe und Bademöglichkeiten teilnehmen, sollten Sie es vermeiden, Alkohol und eine vollständige Mahlzeit einzunehmen. Wo Schwimmwesten oder ähnliche Auftriebshilfen für eine Aktivität als Vorsichtsmaßnahme zur Verfügung gestellt werden, müssen sie jederzeit getragen werden. Seien Sie sich bewusst, dass das Meer unvorhersehbar ist. Rettungsschwimmer sind nicht immer anwesend, und es kann Strände oder Badebereiche geben, bei denen keine Flagge oder ein anderes System anzeigt, ob es sicher ist, ins Wasser zu gehen oder nicht. Darüber hinaus sind diverse Ausflugs-Aktivitäten am Strand nicht beaufsichtigt oder begleitet; achten Sie also selber darauf, dass Sie sich während des Strandaufenthaltes in sicheren Bereichen aufhalten. Kinder müssen immer von Ihnen selber beaufsichtigt werden, wenn Sie auf Ausflügen unterwegs sind, insbesondere dort wo Wasser in der Nähe ist.

XIII. Gäste mit individuellen Beeinträchtigungen
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht alle Ausflüge für Gäste mit eingeschränkter Beweglichkeit oder individuellen Beeinträchtigungen geeignet sind. Manche Touren erfordern ein Mindestmaß an Kondition oder Sportlichkeit. Einige Ausflüge haben aufgrund der örtlichen Sicherheitsbestimmungen Gewichts- bzw. Größenbeschränkungen. Hierauf werden Sie in den einzelnen Ausflugsbeschreibungen hingewiesen. Besonders, wenn Sie auf einen Rollstuhl angewiesen, nicht gut zu Fuß oder schwanger sind, sollten Sie sich nicht zu viel zumuten. Unsere Ausflugsberater an Bord beraten Sie gern individuell, welche Ausflüge für Sie geeignet sind. Vor allem Rollstuhlfahrer sollten eine Begleitperson dabeihaben, da die Reiseleiter der örtlichen Veranstalter während der Ausflüge keine Hilfestellung gewährleisten können. Auf jeder Reise findet für Gäste mit individuellen Beeinträchtigungen eine gezielte Beratung zu den geeigneten Ausflugsprogrammen statt.

Bitte beachten Sie auch das Alkohol- oder Drogenkonsum sowie die Einnahme von Medikamenten, die zu Schwindel, Kreislaufstörungen, Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens führen können, Ihre Teilnahme an den gebuchten Ausflügen gefährden kann. Bitte beachten Sie, dass während des Ausfluges unter Umständen kein unmittelbarer Zugang zu medizinischer Hilfe gewährleistet werden kann, welches zu einer gesundheitsgefährdenden Situation für Sie führen kann. Mit der Buchung eines Ausfluges garantieren Sie dem örtlichen Veranstalter ihre körperliche und geistige Fitness an der ausgeschriebenen Tour entsprechend des Anforderungsprofils.

XIV. Die Umwelt schonen
MSC setzt sich maßgeblich für den Umwelt- und Artenschutz in den angefahrenen Zielgebieten ein. Der Souvenir-Kauf von Korallen, Muscheln, ausgestopften Tieren, Schildkrötenpanzern und Artikeln aus Schlangenhaut oder sonstigen geschützten Tierarten bringt Sie in rechtliche Schwierigkeiten. Die Ein- und Ausfuhr solcher Souvenirs und Produkte ist nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen verboten. Bei der Ausreise riskieren Sie die Beschlagnahme und hohe Geldstrafen. Abfälle gehören in Müllbehälter bzw. sollten wieder mit an Bord genommen werden.

XV. Leistungsänderungen
Die Sicherheit der Teilnehmer und ein reibungsloser Ablauf des ausgeschriebenen Ausfluges sind für den örtlichen Veranstalter oberste Priorität. Deshalb behalten sich die lokalen Veranstalter ausdrücklich vor, einzelne Programmpunkte und -zeiten des Ausfluges auch ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu ersetzen. Dazu zählt auch, Teilnehmer ohne Erstattung der Kosten sowohl vor Ausflugsbeginn als auch während der Durchführung des Ausflugs auszuschließen, wenn deren Verhalten eine Gefahr für den Teilnehmer selbst darstellt oder die Sicherheit und das Wohlbefinden der Gruppe gefährden könnte. Die örtlichen Veranstalter behalten sich ausdrücklich vor, solche Teilnehmer von dem Ausflug vor Antritt oder bei späterer Feststellung der Ungeeignetheit im Sinne der physischen Anforderungen auszuschließen und zum Schiff auf deren Kosten zurückzubefördern.

Für die Durchführung der nur vermittelten Ausflüge kann seitens MSC keinerlei Haftung übernommen werden. Jedwede Leistungsstörung oder jeder Schaden und Verletzung ist ausschließlich mit Ihrem unmittelbaren Vertragspartner, dem örtlichen Veranstalter zu klären und bei diesem zu reklamieren. MSC lehnt ausdrücklich als Vermittler jede über eine fehlerhafte Vermittlung im Geschäftsbesorgungsverhältnis hinausgehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund ab.

Für die Durchführung des Ausfluges ist ausschließlich ihr örtlicher Veranstalter als Vertragspartner verantwortlich. Seitens der örtlichen Veranstalter kann jedoch keine Garantie dafür übernommen werden, dass der Ausflug wie ausgeschrieben durchgeführt wird, da kurzfristig auftretende Ereignisse die Sicherheit, die Durchführbarkeit oder die Qualität des Ausflugs beeinflussen können. Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei den Angaben zum Programmablauf einer Tour um Circa-Angaben handelt. In Abhängigkeit von örtlichen Gegebenheiten, Feiertagen und saisonalen Besonderheiten sowie der Verkehrssituation im Zielgebiet können die Tourverläufe möglicherweise auch signifikant von der ursprünglichen Beschreibung abweichen, ohne dass dies zu Gewährleistungsansprüchen berechtigt.

XVI. Versicherungsschutz
Der Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz der lokalen Veranstalter entspricht der örtlichen Gesetzgebung, deren Haftungsgrenzen möglicherweise von bekannten deutschen Standards erheblich abweichen. Wir empfehlen daher dringend von dem von unseren Partnerversicherungsgesellschaften angebotenen Reiseversicherungsschutz Gebrauch zu machen und dort ein Komplettschutzpaket zu buchen, um auch im Falle eines Unfalles bestmöglichst im Ausland geschützt zu sein. Die Angebote finden Sie in dem aktuellen MSC Katalog.

XVII. Für Ihre persönliche Sicherheit

Bitte lassen Sie Ihr persönliches Handgepäck nicht unbeaufsichtigt und auch nicht im Ausflugsbus zurück. Teurer Schmuck oder die wertvolle Armbanduhr sollte ebenso an Bord bleiben, wie eine wertvolle Kamera- oder Filmausrüstung entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen von MSC Cruises und den allgemeinen Beförderungsbedingungen. Bitte beachten Sie ebenso die Hinweise Ihrer örtlichen Reiseleitung und meiden Sie größere Menschenansammlungen oder Gedränge. ZU Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie immer eine kleinere Menge Bargeld mit sich führen.

XIII. unbegleitete Jugendliche auf Ausflug
Je nach Alter gelten besondere Bedingungen: Bis zum 18. Geburtstag ist die Teilnahme ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen möglich, der von einem Erziehungsberechtigten benannt werden muss. Die Begleitung/Aufsicht kann nicht von MSC Mitarbeitern, dem örtlichen Reiseleiter oder sonstigen Ausflugsteilnehmern übernommen werden. Die örtlichen Veranstalter behalten sich das Recht vor, für einige Ausflüge ein abweichendes Mindestalter für die Teilnahme vorzuschreiben. Sollte dies der Fall sein, weisen wir in der Ausflugsbeschreibung gesondert darauf hin. Wir bitten Sie um Verständnis, das alle angegebenen Altersgrenzen verbindlich und Ausnahmen generell aus Sicherheitsgründen nicht möglich sind.

XIX. Anwendbares Recht
Ihr mit MSC Cruises abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag für die Buchung von Landausflügen unterliegt deutschem Recht. Für Ihre Landausflugsverträge mit den jeweils einzelnen lokalen Ausflugsveranstaltern gilt das anwendbare Recht, wie diese es in ihren Geschäftsbedingungen geregelt haben, oder im Falle von nicht vorhandenen Regelungen das anwendbare Recht des Landes in dem der Ausflug durchgeführt wird.

Stand: Dezember 2018

HanseMerkur - Reiserücktritt inkl. Urlaubsgarantie

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Produktinformation MSC Reiserücktrittsversicherung+Urlaubsgarantie 2020

Das Reiseversicherungspaket "Reiserücktritt inkl. Urlaubsgarantie" beinhaltet folgende Leistungen: 



- Reiserücktrittskostenversicherung

- Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung)

 

Buchbarkeit
Dieses Versicherungspaket ist bis zu 30 Tage vor Reisebeginn (Anreisebeginn) buchbar. Liegen zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als 30 Tage, muss der Abschluss des Versicherungspaketes spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.



Reiserücktrittsversicherung

Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten. Versicherte Gründe sind z. B.:

• Unfallverletzung

• unerwartete und schwere Erkrankung

• Tod

• Verlust des Arbeitsplatzes

• Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses

• Arbeitsplatzwechsel

• Kurzarbeit

Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.



Urlaubsgarantie  (Reiseabbruch-Versicherung)

Erstattung der Kosten für:

• die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt aus einem versicherten Grund oder wenn ein öffentliches Verkehrsmittel sich verspätet und deshalb ein Anschlussverkehrsmittel versäumt und die Reise verspätet fortgesetzt wird

• die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten bei vorzeitigem Abbruch der Reise oder verspäteter Rückkehr von der Reise

• der versicherte Reisepreis bei vorzeitigem Abbruch der Reise in der 1. Hälfte der versicherten Reise, max. innerhalb der ersten 8 Reisetage, später anteilig.



Bei Reiseunterbrechung:

• die nicht in Anspruch genommenen versicherten Reiseleistungen 



Bei verspäteter Rückreise:

• Hotel-Mehrkosten

• die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln von mehr als 2 Stunden



Versicherte Gründe sind z. B.:

• Unfallverletzung

• unerwartete und schwere Erkrankung, Tod

• Erheblicher Schaden am Eigentum

• Verkehrsmittelverspätung

• Naturkatastrophen und Elementarereignisse am Urlaubsort 

Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.


Prämien: (gültig für Abfahrten 2019)

MSC Reiserücktritt inkl. Urlaubsgarantie
Einzelperson Paar Familie
Bis





€ 500,- € 29,- € 29,- € 29,-
€ 750,- € 41,- € 42,- € 42,-
€ 1.000,- € 53,- € 57,- € 57,-
€ 1.500,- € 64,- € 75,- € 75,-
€ 2.000,- € 75,- € 95,- € 95,-
€ 2.500,- € 95,- € 115,- € 121,-
€ 3.000,- € 129,- € 125,- € 145,-
€ 4.000,- € 189,- € 139,- € 165,-
€ 5.000,- auf Anfrage € 185,- € 195,-
€ 6.000,- auf Anfrage € 249,- € 239,-
€ 10.000,- auf Anfrage € 349,- € 359,-

Selbstbehalt nur bei Mietsachschäden (Schäden an privat gemieteten Räumen in Gebäuden) 20 % des Schadenbetrages, mindestens 50,– EUR. Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder.





Prämien: (gültig für Abfahrten 2020/2021)

MSC Premiumschutz für Reisen bis 90 Tage
Einzelperson Paar Familie
Bis





€ 500,- € 43,- € 57,- € 67,-
€ 750,- € 59,- € 70,- € 70,-
€ 1.000,- € 76,- € 87,- € 87,-
€ 1.500,- € 90,- € 113,- € 113,-
€ 2.000,- € 103,- € 142,- € 142,-
€ 2.500,- € 126,- € 158,- € 164,-
€ 3.000,- € 163,- € 175,- € 195,-
€ 4.000,- auf Anfrage € 201,- € 227,-
€ 5.000,- auf Anfrage € 247,- € 257,-
€ 6.000,- auf Anfrage € 317,- € 327,-
€ 10.000,- auf Anfrage € 399,- € 489,-
 ab € 20.000,- auf Anfrage auf Anfrage € 587,-

Selbstbehalt nur bei Mietsachschäden (Schäden an privat gemieteten Räumen in Gebäuden) 20 % des Schadenbetrages, mindestens 50,– EUR. Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder.

 

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen für die Buchung Ihrer Reiseversicherung zur Verfügung:


• MSC Kreuzfahrten Service Center unter 089 203043801 bei einer Prämie bis 200,- €

• Online Buchung über MSC Kreuzfahrten bei einer Prämie bis 200,- €

• Reisebüro bei einer Prämie bis 200,- €

Online-Buchung HanseMerkur bei einer Prämie ab 200,- €
 
Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Tarifbeschreibungen und die Versicherungsbedingungen VB-RKS 2014 (T-D) der HanseMerkur Reiseversicherung AG.