Reisedokumente & Visa
Grundsätzlich gilt: Jeder Passagier muss einen gültigen Reisepass auf der jeweiligen Reise mit sich führen, dessen Gültigkeit nach Beendigung der Reise noch mindestens 6 Monate betragen muss. Auf allen Reisen, bei denen ausschließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angelaufen werden, brauchen österreichische Staatsbürger nur einen Personalausweis, der noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist. Alle Kinder bis zum vollendeten 16 Lebensjahr benötigen einen Kinderreisepass mit Lichtbild, der noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist.
Der Eintrag des Kindes in den Reisepass eines Erziehungsberechtigten ist nicht mehr ausreichend. Auch nach Ihrer Buchung können sich Einreisebestimmungen bis zu Ihrer gebuchten Abreise kurzfristig ändern. Kontrollieren Sie daher die übermittelten Informationen noch einmal in einem angemessenen Zeitraum vor Ihrem Reiseantritt mit Hilfe der angebotenen Datenbank.
Im Übrigen bitten wir Sie, die besonderen Hinweise im Folgenden zu Pass-/Visabestimmungen von bestimmten Ländern zu beachten. Als Kunde sind Sie für die gewissenhafte Einhaltung der jeweils gültigen Einreisebestimmungen verantwortlich.
MSC Cruises S. A. ist daher im Falle des Verstoßes bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa- oder sonstigen Einreisebestimmungen berechtigt, die Beförderung zu verweigern bzw. bei Problemen mit den staatlichen Einreisebehörden etwaig entstehende Strafen und Bußgeldzahlungen an Sie weiter zu belasten.
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WORLD CRUISE 2025
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WINTER 2024-2025
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SOMMER 2024
RICHTLINIE FÜR MINDERJÄHRIGE
Bei MSC Cruises sind wir stolz darauf, unglaubliche Urlaubserlebnisse zu schaffen, die die ganze Familie teilen kann, und auf unsere Fähigkeit, auf die individuellen Bedürfnisse jedes Einzelnen einzugehen, von Kindern und Tweens bis hin zu Teenagern und Eltern.
Ab dem 1. Juli 2024 haben wir unsere Richtlinien für Minderjährige aktualisiert, um das Wohlergehen aller Personen an Bord zu gewährleisten. Wir hoffen, dass Ihnen diese Änderungen dabei helfen, die perfekte Kreuzfahrt für Ihre Familie zu finden.
1. Kleinkinder an Bord
Kleinkinder unter einem Jahr* sind an Bord zugelassen, mit Ausnahme von Kreuzfahrten mit einer Dauer von 11 Nächten oder länger, bei denen sie mindestens ein Jahr alt sein müssen. Diese Richtlinie ist darauf zurückzuführen, dass lange Kreuzfahrten oft mehrere Tage auf See umfassen, was unsere Fähigkeit zur dringenden medizinischen Versorgung von Kleinkindern beeinträchtigen kann.
2. Minderjährige an Bord
Im Allgemeinen gestattet MSC Cruises Minderjährigen (Personen unter 21 Jahren auf US-Routen bzw. unter 18 Jahren auf anderen) nicht, eine Kabine, die Anwesenheit mindestens eines Erwachsenen zu belegen. Um als Erwachsener zu gelten, müssen Passagiere zum Zeitpunkt der Einschiffung je nach Reiseroute 18 oder 21 Jahre alt sein.
Eine Ausnahme gilt jedoch für Minderjährige unter 18 Jahren, die in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten reisen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
Für Schiffe der MSC Lirica-, Musica- und Fantasia-Klasse:
Für alle anderen MSC-Schiffe:
3. Allein reisen auf US-Reiseplänen
Reisende aller Nationalitäten müssen mindestens 21 Jahre alt sein, um allein auf Kreuzfahrten zu reisen, die in den USA beginnen oder dorthin reisen. Allerdings können Gäste im Alter von 18 bis 20 Jahren allein in einer Kabine übernachten, wenn sie mit einer Person ab 21 Jahren reisen, ohne die zusätzlichen Kabinenanforderungen erfüllen zu müssen.
Mehr Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bitte beachten Sie:
* Kleinkinder sind auf Kreuzfahrten mit mindestens 11 Nächten nur dann gestattet, wenn sie am oder vor dem Tag der Einschiffung ein Jahr alt werden.
** „Angrenzende Kabinen“ sind zwei Kabinen, mindestens eine ohne Balkon, zwischen denen nicht mehr als drei Kabinen liegen und die zum selben Sammelplatz und Flur gehören. Unter „Verbindungskabinen“ versteht man Kabinen, die durch eine Innentür verbunden sind.
WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR INHABER VON RUSSISCHEN REISEPÄSSEN ZUR EINREISE NACH NORWEGEN
- Gäste mit einem russischen Pass, die im Besitz einer von einem Mitgliedstaat des Schengen-Raums ausgestellten, vollständig gültigen Aufenthaltsgenehmigung sind, dürfen norwegische Häfen anlaufen*. Dies gilt nicht für Aufenthaltsgenehmigungen, die gerade erneuert werden!
- Gäste mit einem russischen Pass, die im Besitz eines Schengen-Visums sind. Das Visum muss von einer norwegischen Botschaft/einem norwegischen Konsulat nach dem 30. Mai 2022 ausgestellt worden sein, nur dann wird die Durchreise in norwegische Häfen gestattet*.
- Inhaber von russischen Diplomaten-, Dienst- und Sonderpässen müssen vor der Einschiffung eine Vorabgenehmigung erhalten. Bitte vergewissern Sie sich, dass dies ordnungsgemäß geschehen ist.
*Ausschließlich für den Transit in Norwegen (keine Ein- oder Ausschiffung)
Für alle anderen Kreuzfahrten, die Extra-Schengen-Häfen vor Norwegen (MSC Virtuosa) anlaufen, gibt es keine Ausnahmen: Allen Inhabern russischer Reisepässe ist die Einreise in das norwegische Staatsgebiet untersagt, unabhängig davon, ob sie im Besitz eines Schengen-Visums oder einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land sind.
WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR DIE EINREISE NACH KATAR
Für die Einreise nach Katar kann im Rahmen des Visumantragsverfahrens eine Auslandskrankenversicherung erforderlich sein, um für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts in Katar abgesichert zu sein.
Für weitere Informationen zur Krankenversicherung für Touristen besuchen Sie bitte die Website des Ministeriums für öffentliche Gesundheit - "Mandatory Health Insurance Scheme" oder die Website VisitQatar Health Insurance.
WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR KREUZFAHRTEN MIT ANLAUF IN GROSSBRITANNIEN
- Akzeptiert wird ausschließlich ein Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 3 Monaten bei Ankunft in Großbritannien.
- Ein Personalausweis wird nicht akzeptiert, auch wenn Sie während des Aufenthalts in Großbritannien an Bord bleiben.
- Bitte überprüfen Sie vor der Einschiffung auf Nordeuropa-Kreuzfahrten, ob für die Einreise nach Großbritannien ein Visum erforderlich ist.
HINWEIS: Ab dem 15. November 2023 müssen Staatsangehörige von Katar eine ETA für das Vereinigte Königreich beantragen.
Ab dem 22. Februar 2024 müssen auch Staatsangehörige von Saudi-Arabien, Oman, Bahrain, Kuwait, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Jordanien eine ETA für das Vereinigte Königreich beantragen, indem sie die folgende Website besuchen: https://www.etauk.uk/
Für alle anderen Nationalitäten werden weitere Informationen folgen.
WICHTIGE INFORMATION ZUR EINREISE IN DIE USA FÜR PASSAGIERE, DIE SICH SEIT DEM 12. JANUAR 2021 IN KUBA AUFGEHALTEN HABEN
Die Einwanderungsbehörde der USA hat alle ESTA-berechtigten Passagiere erneut darauf hingewiesen, dass ab dem 7. Juli 2023 Personen, die sich seit dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben, nicht einfach über das Visa Free Travel Program (VWP), auch bekannt als ESTA, in die Vereinigten Staaten reisen können. Die erwähnte VWP-Reisebeschränkung gilt auch für Personen, die zum Zeitpunkt der Beantragung von ESTA die doppelte Staatsbürgerschaft eines VWP-Landes und Kubas besitzen.
Alle Personen, die Kuba vor dem 12. Januar 2021 besucht haben, sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.
Staatsangehörige eines Landes, das nicht über die Maßnahme informiert wurde, müssen rechtzeitig ein Nichteinwanderungsvisum für die USA beantragen: Falls die Reise unmittelbar bevorsteht, können die Gäste über https://ais.usvisa-info.com/en-it/niv einen Termin für ein Notvisum beantragen und dabei das Datum und den Zweck der Reise sowie die in der Nachricht der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde enthaltenen Informationen über den ESTA-Status angeben.
Alle Informationen sind nachzulesen im folgenden Link: https://travel.state.gov/content/travel/en/us-visas/tourism-visit/visa-waiver-program.html