MSC CRUISES VORVERTRAGLICHE INFORMATIONEN
FORMBLATT ZUR UNTERRICHTUNG DES REISENDEN BEI EINER PAUSCHALREISE NACH § 651A DES BÜRGERLICHEN GESETZBUCHSBei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie(EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen MSC Cruises S. A. trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen MSC Cruises S. A. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
– Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
– Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
– Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
– Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
– Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
– Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
– Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheits-probleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
– Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
– Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
– Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
– Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
– Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. MSC Cruises S. A. hat eine Insolvenzabsicherung mit Zurich Insurance plc abgeschlossen.
– Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde – Zurich Insurance plc Niederlassung fur Deutschland, Credit Lines, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt; Tel: 069/7115-0 – kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von MSC Cruises S.A. verweigert werden.
ZU DEN VORVERTRAGLICHEN INFORMATIONEN VON MSC CRUISES AUFGRUND DER COVID-19 PANDEMIE FÜR KREUZFAHRTEN, DIE AM 27. September 2021 UND/ODER ZU EINEM SPÄTEREN ZEITPUNKT STATTFINDEN, BIS AUF WEITERES
Aufgrund der Covid-19 Pandemie werden die Passagiere gebeten, die folgenden Maßnahmen, die während der Kreuzfahrt, von der Abfahrt bis zur Ausschiffung, in Kraft sind, sorgfältig zu lesen und zu akzeptieren:
BEI DER EINSCHIFFUNG
- Jeder in der Buchung genannte Passagier erhält mit dem Ticket einen Gesundheitsfragebogen, der frühestens 6 Stunden vor der Einschiffung ausgefüllt und unterschrieben werden soll. Dieser Fragebogen muss dem medizinischen Personal beim Check-in ausgehändigt werden.
- Passagiere, die aus Hochrisikogebieten, definiert auf der Grundlage der Richtlinien des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, reisen, müssen sich innerhalb von 72 Stunden vor der Einschiffung einem COVID-19 RT-PCR-Test unterziehen. Die Testergebnisse werden bei der Einschiffung verlangt und im Falle eines positiven Ergebnisses wird die Beförderung aus Sicherheitsgründen verweigert.
- Um das Risiko von Massenansammlungen zu verringern, müssen die Passagiere gemäß den auf dem Kreuzfahrtticket angegebenen Zeitpunkt am Terminal eintreffen.
- Vor dem Betreten des Schiffes und zu jedem Zeitpunkt der Einschiffung nach einem Landausflug werden die Passagiere einer Temperaturkontrolle unterzogen. Bei einer Temperatur von > 37,5 Grad Celsius wird die Einschiffung aus Sicherheitsgründen verweigert.
- Falls das medizinische Personal es für angebracht hält, können die Passagiere bis zur Freigabe zum Einsteigen weiteren Tests und medizinischen Untersuchungen unterzogen werden.
WÄHREND DER KREUZFAHRT
- Während der gesamten Kreuzfahrt stehen kostenlose medizinische Untersuchungen für alle Passagiere mit COVID-19-bezogenen Symptomen zur Verfügung.
- Die Passagiere müssen sich an die vom Unternehmen vorgeschriebenen Maßnahmen halten, um eine soziale Distanzierung zwischen den Passagieren - sowie zwischen Passagieren und Besatzung - in allen öffentlichen Räumen in Übereinstimmung mit den von den Behörden vorgegebenen Richtlinien, zu gewährleisten.
- Wenn die Aufrechterhaltung der sozialen Distanzierung nicht möglich ist, sind die Passagiere verpflichtet, einen Mund-Nasen Schutz zu tragen.
- Die Zusatzleistungen an Bord können Änderungen unterliegen, die auf örtlichen Vorschriften oder anderen Einschränkungen beruhen, die in Zusammenhang mit der COVID-19-Situation stehen.
- Alle Unterhaltungsaktivitäten werden nach spezifischen Protokollen organisiert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Reinigung und Desinfektion, Begrenzung der Teilnehmerzahl, soziale Distanzierung, gegebenenfalls Tragen von Mund-Nasen Schutz.
- Mit dem Ziel, die Gesundheit der Passagiere zu schützen, die Ansteckungsgefahr an Land zu verringern und sicherzustellen, dass jeder Aspekt des Erlebnisses des Passagiers während eines Ausflugs voll und ganz den Gesundheits- und Hygienestandards an Bord entspricht, ist das Verlassen des Schiffes während eines Hafenaufenthalts nur im Rahmen eines von MSC Cruises organisierten Landausflugs gestattet. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Passagiere, die das Schiff allein verlassen haben, nicht wieder an Bord zu lassen.